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Witwer bekommt Recht

Witwer bekommt Recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der EGMR, hat gesprochen: Witwer in der Schweiz sind diskriminiert (Urteil EGMR 78630/12). Der Entscheid des Bundesgerichts, der in Strassburg angefochten wurde, muss nun in die Revision. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat noch am selben Tag eine Übergangslösung angekündigt. Rückwirkend wird die Witwerrente nur denjenigen zugesprochen, die ebenfalls geklagt haben.

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